Vom Verwalter zum Immobilien-Manager
Immer mehr Eigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften geben ihre Immobilien in professionelle Hände. Kein Wunder, denn das Verwalten von Immobilien ist in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden. Vom klassischen Verwalten kann schon lange keine Rede mehr sein.
Während man früher den Schwerpunkt auf buchhalterische Arbeiten legte, kommen heute vermehrt kaufmännische und technische Anforderungen auf die Verwalter zu. Es geht um Werterhalt bzw. Wertsteigerung. Dies setzt eine nachhaltige und allumfassende Betreuung voraus. Das macht den verantwortungsvollen Verwalter zum Immobilien-Manager, was in der Praxis oft unterschätzt wird.
Viele Eigentümer sind von den Verwaltungsaufgaben überfordert
Die kaufmännische Mietverwaltung ist mittlerweile so umfangreich, dass viele Eigentümer zeitlich und fachlich überfordert sind. Mietinkasso, zuverlässiges Vertragsmanagement, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Übergabe von Wohnungen mit beweissicherer Dokumentation, Durchführung rechtskonformer Mieterhöhungen, Kostenmanagement, Abwicklung von Schriftverkehr mit Mietern und Behörden etc. – um an dieser Stelle nur die gängigsten Aufgaben zu nennen. Über 60 verschiedene Gesetze und Verordnungen muss der Immobilienverwalter heute rechtssicher anwenden. Bei der klassischen Verwaltung von Wohnungseigentum ist er gleichzeitig als Moderator und souveräner Organisator gefragt. Denn je größer die Gemeinschaft ist, desto unterschiedlicher fallen auch die Bedürfnisse aus.
Darüber hinaus haben viele technische Aufgaben das Berufsbild des Verwalters in der Vergangenheit komplett neu geprägt. Bis Ende der 80er-Jahre hätte sicherlich kein Verwalter daran gedacht, dass er einmal für die Funktionstüchtigkeit von Rauchmeldern oder für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung zuständig sein wird.
Das Wohnungseigentümergesetz definiert typische Verwalteraufgaben
Heute sind diese Aufgaben im Wohnungseigentümergesetz (WEG) als typische Verwalteraufgaben definiert. Die laufende Überwachung des Gebäudezustandes ist für den Verwalter eine wesentliche Tätigkeit. Das frühzeitige Erkennen von notwendigen Reparaturen und Instandsetzungen dient der Werterhaltung und vermeidet gleichzeitig Folgeschäden. Bei der Einholung von Angeboten hat der Verwalter stets die Wirtschaftlichkeit zu beachten und muss selbst bei kleineren Arbeiten zwei bis drei Vergleichsangebote einholen, prüfen sowie Vergabeempfehlungen an die Eigentümer aussprechen.
Ist er als Erstverwalter bei Neubauten bestellt, hat er zusätzlich die Pflicht der Gewährleistungsverfolgung gegenüber den am Bau Beteiligten. Dabei steht er nicht selten zwischen den Stühlen und muss ein gesundes Maß an Diplomatie wegen der verschiedenen Interessenlagen aufbringen.
Genau hinsehen bei Preis und Leistung
In den letzten Jahren sind die Honorare der Verwalter zwar moderat gestiegen, bleiben aber letztendlich immer noch auf einem kalkulierbaren Niveau. Leider definieren viele Auftraggeber die Wahl ihres zukünftigen Verwalters ausschließlich über den Preis. Hier kann man nur empfehlen, genau hinzusehen und zu hinterfragen, ob man die heute geforderten Leistungen an Qualität, Erreichbarkeit und Service für gleiches Geld selbst leisten kann.
Die Immobilienverwaltungsgesellschaft Saar steht für eine kundenorientierte, sachkundige und leistungsstarke Objektverwaltung. Unser erfahrenes Team ist sowohl im Bereich der Wohnungseigentums- und Mietverwaltung, als auch im Bereich der Sondereigentumsverwaltung für Sie tätig. Rufen Sie uns für ein unverbindliches Angebot an unter 0681 383-2325.